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Thema: Stimmt das was er sagt?

  1. #1
    Musik Junior Avatar von Greenday
    Registriert seit
    26.09.2010
    Beiträge
    48

    Standard Stimmt das was er sagt?

    Ich muss mich bei Gema anmelden damit ich bei youtbe musik vidoes rein stelle?

    Hier er hat mir was geschickt sehe da nicht durch


    GEMA 2






    Ich glaube dieser Link hilft dir eher weiter:



    http://www.gema.de/musiknutzer/

  2. #2
    Musik Fortgeschritten Avatar von Jako
    Registriert seit
    04.07.2010
    Beiträge
    122

    Standard

    Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz Gema, schützt Musikurheber im deutsche Bundesgebiet. Ferner ist dies im Bundesgesetzbuch §22 Rechtskräftig.

    Jegliche Aufführung, Vervielfätigung, Streaming, Anbieten, Versenden sowie hochladen von Musik ohne GEMA Erlaubnis bzw. schriftlicher Bescheinigung des Urhebers ist illegal und wird somit strafrechtlich verfolgt. Private Nutzung (Nutzer) mag erlaubt sein, doch das Anbieten, bzw hochladen sei strafbar.

    Z.B. Platten, CD's werden zusätzlich von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, kurz GVL geschützt. Somit braucht man zum Streamen (Webradio) eine gültige GEMA Lizenz und eine der GVL.

    Nichts desto trotz gibt es GEMA Freie Musik.

    Die GEMA führt aktuell einen Rechtsstreit gegen Google. (Youtube gehört zu Google)
    Deshalb sind einige Videos in Deutschland nicht Verfügbar.

    Das downloaden von YT-Videos ist zwar durch die AGB untersagt, aber rein rechtlich unbedenklich. Da man mit jedem ansehen eines Videos bei Youtube, dieses Automatisch herunterlädt. Da man mit dem downloaden nur Nutzer ist und das Video nicht hineingestellt hat, ist dies meines Wissens nach nicht strafbar.

  3. #3
    Musik Junior
    Registriert seit
    20.07.2010
    Beiträge
    30

    Standard

    Korrekt. Um Musik, die Geschützt ist, hochzuladen, zu sharen, usw... brauchst du eine GEMA-Lizenz und/oder eine Erlaubnis von denen.
    Ansonsten wirds teuer.

  4. #4
    Musik Fortgeschritten Avatar von Jako
    Registriert seit
    04.07.2010
    Beiträge
    122

    Standard

    Der Strafenkatalog ist wiefolgt ausgelegt:

    Zu wiederhandlungen können mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 € belangt werden. Je nach Fall und größe des Vergehens. Ersatzweise Haft.

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