14. April 2009
No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa wegen AIDS / HIV Körperverletzung verhaftet

Das die 26-Jährige No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa an der Immunschwäche-Krankheit HIV / AIDS ist in erster Linie ein eher bedauerlich. Was jedoch der Grund ihrer Verhaftung war, ist ganz und gar nicht etwas womit man mit der Sängerin mitleid haben sollte. Nadja Benaissa wurde am Osterwochenende kurz vor einem Solo-Auftritt im Frankfurter Club ‘Nachtleben’ verhaftet, weil sie ungeschützten Sex mit einem Mann hatte, obwohl sie von ihrer AIDS / HIV Infektion wusste. Somit hat sie sich nach Aussage der Staatsanwaltschaft Darmstadt der gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht. Wegen dieses Vergehens sitzt Nadja Benaissa nun in einem hessischen Gefängnis in Untersuchungshaft. Der Grund hierfür ist das Wiederholungsgefahr besteht.

Trotz ihres Wissens um ihre AIDS / HIV Krankheit, hatte sie mit mehreren Mätnnern ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt, so die Staatsanwaltschaft. Nachgewiesen ist wohl, dass Nadja Benaissa in den Jahren 2004 und 2006 mit drei Männern ungeschützten Sex gehabt hatte. Einer dieser drei Männer ist nun ebenfalls HIV-positiv, welches vermutlich die Folge des ungeschützten Geschlechtsverkehres mit Nadja Benaissa die Folge ist.

Eine HIV- Infektion kann zur Immunschwächekrankheit Aids führen.

Der Anwalt von Nadja Benaissa weißt die Vorwürfe zurück, da der Sachverhalt der jetzt zum gegenstand des Vorwurfes gemacht wurde, schon Jahre zurück liege und es überhaupt nicht erwiesen sei, das Nadja Benaissa für eine HIV-Infektion verantwortlich sei. Von einer umgehenden Entlassung aus der Untersuchungshaft, geht daher der Rechtsanwalt aus.

Die Staatsanwaltschaft verteidigt die Festnahme von Nadja Benaissa: “Wir haben ihre Wohnadresse observiert und festgestellt, dass sie nicht immer anwesend war. Also mussten wir einen Termin wählen, zu dem die Sängerin mit Sicherheit hingeht”, wozu sich dann der Auftritt an Ostern in Frankfurt angeboten. Weiterhin verteidigt die Staatsanwaltschaft ihr Vorgehen: “Wenn jemand, der davon Kenntnis hat, dass er HIV-infiziert ist, seinen Partner nicht informiert und der Partner sich ansteckt, dann ist das gefährliche Körperverletzung. Kommt es nicht zur Ansteckung, ist das versuchte gefährliche Körperverletzung.”

Sollte Nadja Benaissa verurteilt werden, dann droht ihr eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.